Häufige Fragen

Wo kann ich Lob und Verbesserungsvorschläge deponieren?

Ihre Meinung zählt! Wir sind sehr interessiert zu erfahren, wie Sie den Besuch in unserer Praxis erlebt haben. Jedes Feedback ist wertvoll: Es ermöglicht uns, unsere Betreuung und unseren Service zu verbessern. Sie können das Feedback direkt im Behandlungszimmer, aber auch am Empfang oder per E-Mail an zahn-med.ch@hin.ch geben.

Trotz der Bemühungen unserer Mitarbeitenden kann es vorkommen, dass Sie mit der Behandlung in unserer Praxis nicht zufrieden sind. Bitte sprechen Sie uns darauf an! Wir sind gerne bereit, mit Ihnen das Gespräch zu suchen und sind bestrebt, eine passende Lösung für Sie zu finden.

Kann ich auch ohne Termin zu Ihnen kommen?

Das ist leider nicht möglich. Wir möchten allen unseren Patienten die nötige Aufmerksamkeit schenken, deshalb nehmen wir uns genügend Zeit. Wenn Sie einen Termin bei uns vereinbaren, können Sie sich darauf verlassen, dass Sie in Ruhe betreut werden.

Was tun im Notfall?

Bei Schmerzen oder nach einem Unfall sind wir während der normalen Sprechstundenzeiten für Sie erreichbar.

Ausserhalb unserer Öffnungszeiten ist der zahnärztliche Notfalldienst für die Stadt Bern unter der Nummer 031 529 60 60 erreichbar.

Was tun bei einem Zahnunfall?

Bei Kopfverletzungen mit Schwindel oder starken Blutungen: Sofort den Rettungsdienst (Tel. 144) anrufen!

Bei Verletzungen ohne diese Symptome:

Verhalten bei einem Zahnunfall

Zu welchem Tarif werden die Behandlungen verrechnet?

Wir sind Mitglied der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO sowie der Sektion SSO Bern. Als SSO-Praxis wenden wir strikt die gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur der SSO an.

Unser Taxpunktwert beträgt für Privatpatienten 1.10. Wichtiger als dieser Taxpunktwert ist die Beratung und die Erarbeitung einer individuellen Lösung für jeden Patienten. Dabei nehmen wir Rücksicht auf die finanziellen Möglichkeiten.

Welche Zahlungsoptionen gibt es?

Für Behandlungen erstellen wir eine Kostenschätzung und besprechen diese mit Ihnen.

Wenn die Behandlung nicht von einer (Sozial-)Versicherung bezahlt wird, kann die Rechnung auf verschiedene Weisen bezahlt werden:

Warum werden Röntgenbilder gemacht?

Mit Röntgenbildern können wir Bereiche sehen, die mit dem Auge nicht sichtbar sind. Zum Beispiel zwischen den Backenzähnen, unter Füllungen, unter dem Zahnfleisch und im Knochen. Wir untersuchen diese Bereiche unter anderem auf Karies, Risse oder Entzündungen. Röntgenaufnahmen werden auch gemacht, um die Entwicklung der Zähne zu verfolgen.

Die Strahlenbelastung einer Röntgenaufnahme ist minimal. Es sind keine Komplikationen oder Nebenwirkungen bei zahnmedizinischen Röntgenuntersuchungen bekannt.

Was tun, wenn ich Angst vor dem Zahnarzt habe?

Lassen Sie sich von unserer Zahnärztin Mariëtte Weijers helfen. Sie ist spezialisiert darauf, Menschen mit Ängsten zu helfen, auch wenn sie extrem sind. Sie hat vielen Menschen geholfen, ihre Angst vor der Zahnbehandlung zu überwinden.

Geben Sie bei der Anmeldung an, dass Sie (kleine oder grosse) Ängste haben. Wir senden Ihnen dann einen speziellen Fragebogen zu. Bei einem ersten Termin lernen wir uns gegenseitig kennen. Hier können Sie in Ruhe über Ihre Ängste und Wünsche erzählen.

Weitere Infos: Angstbegleitung

Hilft Lachgas oder Vollnarkose bei Angst vor Zahnbehandlungen?

Gewisse Angstpatienten fragen nach einer Behandlung mit Lachgas oder unter Vollnarkose. Damit verfliegt zwar die Angst, allerdings meist nur für den Moment der Behandlung. Für alle, die nachhaltig etwas gegen ihre Angst oder Zahnarztphobie unternehmen wollen, ist eine Behandlung mit dem Ziel, die Angst zu verkleinern, immer die erste Wahl.

Wenn ich zur Dentalhygienikerin gehe, kann ich dann die Kontrolle bei der Zahnärztin auslassen?

Bei der Kontrolluntersuchung untersucht die Zahnärztin neben den Zähnen auch das Zahnfleisch, die Mundhöhle mit den Schleimhäuten und das Kiefersystem auf krankhafte Veränderungen.

Dazu haben Zahnärzte eine lange und umfassende Ausbildung sowohl in der Zahnmedizin als auch in der Humanmedizin. Dieses Wissen ist die Voraussetzung für eine gute Gesamtbeurteilung der Mundsituation in Verbindung mit dem gesamten Gesundheitsstatus.

Was ist der Unterschied zwischen einer Prophylaxeassistentin (PA) und einer Dentalhygienikerin (DH)?

Der Unterschied in Kürze: Eine Prophylaxeassistentin darf die Zähne nur im sichtbaren Bereich und wenig unterhalb Zahnfleischs reinigen. Eine Dentalhygienikerin darf dagegen auch tiefer unterhalb des Zahnfleischs arbeiten. Eine Dentalhygienikerin hat ein dreijähriges Vollzeit-Studium an einer höheren Fachschule (HF) abgeschlossen. Eine Prophylaxeassistentin hat eine entsprechende Weiterbildung der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO absolviert.