Dentotar - Der neue Zahnarzttarif

Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO und ihre Tarifpartner der Unfall- (UV), der Militär (MV) und der Invalidenversicherung (IV) haben am 3. Mai 2017 in Bern den revidierten Zahnarzttarif unterzeichnet. Für Patienten und Versicherer wird damit die Abrechnung transparenter. Der revidierte Tarif beinhaltet nun Tarifziffern, welche den Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin korrekt abbilden. Das Kostenmodell der Tarifstruktur wurde ebenso aktualisiert und der betriebswirtschaftlichen Realität einer heutigen Zahnarztpraxis angepasst. Der revidierte Tarif tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft.
Der Tarif aus dem Jahr 1994 basierte auf dem Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) von 1992. Die Neuberechnung beinhaltet einen teilweisen Ausgleich der seither angestiegenen Kosten in der Praxis. Diese Anpassung betrifft aber nur den Sozialversicherungsbereich von UV, MV und IV, welcher ungefähr 2 bis 3 Prozent der gesamthaften Zahnarztkosten in der Schweiz ausmacht.
Die Preise für die Privatpatienten sind davon nicht stark betroffen, da die Zahnärzte in diesem Bereich ihre seit 1992 gestiegenen Kosten grösstenteils bereits angeglichen haben. Der bisherige Zahnarzttarif bildete nach über 20 Jahren in vielen Fällen nicht mehr den aktuellen Stand der modernen Zahnmedizin ab. Dies machte eine Revision zwingend notwendig, damit die Versorgung mit den heute üblichen Behandlungen in der Zahnmedizin nun auch im Sozialversicherungsbereich UV/MV/IV sichergestellt ist.
Die zahnmedizinischen Pro-Kopf-Ausgaben sind gemäss dem Bundesamt für Statistik (BfS) in den letzten Jahren im Vergleich zu den allgemeinen Gesamtgesundheitsausgaben nur unterdurchschnittlich angestiegen. Auch nach der Tarifrevision ist kein Kostenschub zu erwarten. Früher unter dem Namen „Suva-Tarif“ bekannt lautet heute die offizielle Bezeichnung „Zahnarzttarif UV/MV/IV“. Es handelt sich um den Tarifvertrag für zahnärztliche Leistungen, welcher zwischen der SSO und den eidg. Sozialversicherungen (UV/MV/IV) besteht und im Bereich der gesetzlichen Leistungserbringung gemäss UVG, MVG und IVG Anwendung findet.
DENTOTAR® ist eine Kalkulationshilfe für die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen für Privatpatienten in der Schweiz.
DENTOTAR® basiert auf dem revidierten Zahnarzttarif UV/MV/IV, einem Vertrag der mit den eidgenössischen Sozialversicherern abgeschlossen wurde, und tritt am 1.1.2018 in Kraft.
DENTOTAR® liegen Betriebskostenberechnungen schweizerischer Zahnarztpraxen zu Grunde.

DENTOTAR® ermöglicht eine transparente und verständliche Rechnungsstellung
für die Patienten.

DENTOTAR® bildet die moderne Zahnmedizin ab.

DENTOTAR® ermöglicht durch seine breite Rahmenstruktur eine faire dem individuellen Fall angepasste Verrechnung der erbrachten Leistungen.

Mit DENTOTAR® erstellte Kostenschätzungen oder Rechnungen sind vergleichbar.


Was bedeutet das konkret für Sie


Wir haben ab Januar 2018 unseren bisher verwendeten Tarif durch den neuen Dentotar Tarif ersetzt. Den Taxpunktwert werden wir mit 1.1 festlegen, der Sozialtarif wird mit 1.0 berechnet.
Dentotar ist ähnlich aufgebaut wie der Tarmed bei den Ärzten, es werden mehr klar definierte Teilschritte abgerechnet, wie zum Beispiel die Arbeitsplatzdesinfektion, welche neu im Tarif aufgenommen worden ist.
Der bisher verwendete Sozialtarif war mit 3.1. sFr., und der von uns verwendete Privattarif war mit einem Taxpunktwert von 3.7. sFr. festgelegt. Der durchschnittliche Privattarif im Kanton Bern lag bei über 3.7. sFr., was etwa dem teuerungsbereinigten Tarif von 1994 entsprach und aktuell mit dem neuen Dentotar Sozialtarif vergleichbar ist.

Was ist Neu

Dentalhygiene:  Viele Praxen haben im alten Tarif einen höheren TPW für die DH verwendet als
für den Zahnarzt. Wir haben bisher stets den gleichen Taxpunktwert sowohl für zahnärztliche Leistungen wie auch für die Dentalhygiene verwendet. Mit dem neuen Dentotar Tarif wird die Dentalhygiene kostengerecht abgerechnet, so dass keine unterschiedlichen Taxpunktwerte mehr nötig sein sollten. Mit der Angleichung an den neuen Tarif und die kostengerechte Abrechnung erfährt daher die Dentalhygiene prozentual die grösste Kostenzunahme. Hat bisher eine Stunde Dentalhygiene ca. 150 Fr. gekostet, wird sie neu mit ca. 188.40 Fr. zu Buche schlagen.    

Grundtaxe für Arbeitsplatzdesinfektion: Kann neu 1 mal pro Sitzung als Abgeltung für den vermehrten Hygieneaufwand verrechnet werden. (Aufbereitung und Sterilisation aller Instrumente sowie Dokumentation derselben und Aufbereiten des Arbeitsplatzes)

Laserbehandlungen: werden neu durch den Tarif gestützt und werden bei deren Einsatz wie bisher abgerechnet.

Milchzahnbehandlungen: Die Positionen für Milchzahnfüllungen entfallen und werden neu wie die bleibenden Zähne verrechnet. Früher wurden Milchzähne mit langzeitprovisorischen Materialien versorgt, was heute veraltet ist, aber die Behandlung einfacher machte. Heutzutage werden die Milchzähne gleich wie die bleibenden Zähne versorgt. Zusätzlich ist die Behandlung bei Kindern oft aufwändiger und schwieriger.


Nach über 20 Jahren hat die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO ihre Tarife in Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungen den heutigen Gegebenheiten angepasst. Insgesamt wird es also nach über 20 Jahren für den Privatpatienten nur in den oben erwähnten Gebieten etwas teurer werden, ansonsten werden die Kosten ähnlich bleiben wie bisher. Wir werden Sie weiterhin mit den modernsten Mitteln, besten Materialien und bester Qualität behandeln.

Für Fragen stehe ich und mein Team Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und danke Ihnen für Ihr uns entgegengebrachtes Vertrauen.

Dr. med. dent. Simone Jakob / Zahnärztin SSO


 
wie Sie uns finden
 

Dr.med.dent
Simone Jakob Anderegg

Monbijoustrasse 20
CH-3011 Bern
Telefon: 031 381 88 18
email: praxis[at]zahn-med.ch
Fax: 031 381 28 60
 

Inhalte

Startseite
Die Zahnarztpraxis im Monbijou
Angebote und Methoden
Unser Team
Öffnungszeiten und Lageplan

CMS und Gestaltung

bildsprache.ch
1  Besucher sind online
4  Besucher heute
15  Gestern
37784  seit 2014